Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Seit dem 01. Januar 2021 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und daher auch die Zahlung des Kindergeldes durch die regionalen Familienkassen der BA.
Die Kindergeldfälle wurden elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Landesfamilienkasse erfolgte letztmalig für den Monat Dezember 2020.
Die Zuständigkeit der regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bestimmt sich in erster Linie nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Kindergeldberechtigten.
Für Kindergeldberechtigte mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg ist die Familienkasse Nord zuständig.
Postalisch erreichen Sie die Familienkasse Nord unter folgender Anschrift:
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nord
20069 Hamburg
Die zuständige regionale Familienkasse können Sie auch im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder über die Suchfunktion „Ihre Familienkasse vor Ort“ beziehungsweise „Dienststelle finden“ ermitteln.
Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der nunmehr für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der BA ein.
Weitere umfassende Informationen zu Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder oder telefonisch über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 der Familienkasse der BA.
Sollten Sie einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, informieren Sie bitte Ihren Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene (neue) Kindergeldnummer.
Wir bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Ihre Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein