Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der VAK,
angesichts der derzeitigen saisonalen Verbesserung der Corona-Gesamtlage, insbesondere der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und der Anpassung der daraus folgenden Gefährdungsbeurteilungen ist es uns möglich, die bisherigen arbeitsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der VAK nach und nach zu lockern.
Daher erhalten Besucherinnen und Besucher nach Terminabsprache ab sofort wieder Zugang zu den Dienstgebäuden der VAK. Die gängigen Hygienevorschriften, wie z.B. Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung, Abstandsgebot und Händedesinfektion bleiben derzeit noch in Kraft. Die 3G-Regel gilt insoweit nicht mehr.
Darüber hinaus stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhin in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege zur Verfügung.
Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie dazu bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.
Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an den Bereich Bezüge bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Frau Trost, Tel. 0431/5701-128, richten. Sonstige Mitteilungen an den Bereich richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de.
Den Bereich Beihilfen der VAK erreichen Sie telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter den bekannten Durchwahlnummern sowie per Mail unter beihilfe@vak-sh.de.
Den Bereich Kommunales Personalmanagement erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund,
Ihre VAK-Geschäftsführung