Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020, 20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen, können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden. Wir sind bestrebt, unter Einhaltung der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Erreichbarkeit der VAK behutsam wieder auszudehnen.
Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.
Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.
Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.
Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.
Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter
den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch
nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge
wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.
Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.