Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020, 20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen, können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden. Wir sind bestrebt, unter Einhaltung der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Erreichbarkeit der VAK behutsam wieder auszudehnen.

Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.

Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder,

wir haben uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst und Ihnen daher erneut ein Sonderrundschreiben über die Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt:

Sonderrundschreiben_Auswirkungen der Corona-Pandemie

Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020 ,20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden.

Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.

Um auch zukünftig Ihre Anliegen in diesen Krisenzeiten weitestgehend bearbeiten zu können, bitten wir, schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de zu senden.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.

Leider wird es uns aus technischen Gründen auch nicht möglich sein, die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen für telefonische Anfragen in jedem Fall zur Verfügung zu stellen.

Um Ihnen jedoch bei Ihren Anliegen auch weiterhin behilflich sein zu können, sind wir unter folgenden Rufnummern für Sie erreichbar:

BereichAnsprechpartnerTelefondurchwahl 0431/5701-
I   Personal und OrganisationTelefonzentrale
Herr Börm
Frau Dalberg
Frau Dicke
Herr Reckling
0
110
111
112
121
II  Versorgung Mitglieder AktiveHerr Howe
Frau Schulz
Frau Merker
Herr Dencker
Herr Mellert
142
169
164
136
151
III FinanzenHerr Longwitz
Frau Koch
Frau Mrosek
Frau Mirke
190
192
191
195
IV BeihilfekasseAlle Mitarbeiter*innenSie erreichen uns unter den üblichen Telefonnummern
V  Bezügekasse/   LandesfamilienkasseAlle Mitarbeiter*innenSie erreichen uns unter den üblichen Telefonnummern
VI Marketing/ Neue GeschäftsfelderHerr Jaschke
Frau Logaida
Frau Kloss
102
108
107
GeschäftsführungHerr Lindemann100
Stab der GF KapitalanlagenFrau Sandvoß
Herr Kaschke
130
193

Wir danken insgesamt für Ihr Verständnis!

Ihre VAK

Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.

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