Veröffentlichung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025

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Hiermit möchten wir Sie über die Veröffentlichung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 informieren.

Das neue Gesetz bringt Änderungen mit sich, die auch die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein betreffen:

  1. Erhöhung der Selbstbehalte: Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 erhöht.
  2. Heilpraktikerleistungen: Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden.
  3. Brillengestelle für Erwachsene: Ab 08.02.2025 werden keine Brillengestelle mehr für Erwachsene übernommen. Brillengläser sind weiterhin beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengestelle für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bis zur Höhe von 60 € beihilfefähig.

Die Änderungen im Detail und die Fundstelle finden Sie unter folgendem Link:

Verkündungsportal Schleswig-Holstein – Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein – Haushaltsbegleitgesetz 2025

 

 

(Foto: lichtundfeder.de)