Zuschuss an freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

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Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert haben, beschlossen.

Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an Ihren jeweiligen Dienstherrn.

 

 

 

Foto: Shutterstock.com/Eugenio Marongiu