Bezügekasse

Seit November 2003 verfügt die Versorgungsausgleichskasse (VAK) über die erforderlichen bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Bezügeleistungen für die im aktiven Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Häuser (vgl. auch: „Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 25. Nov. 2003, GVOBl. S-H S. 614“ sowie der „11. Nachtragssatzung, Amtsblatt v. 01.03.2004 S. 194“).

Der Bereich Bezügekasse hat zu Beginn des Jahres 2005 seinen Geschäftsbetrieb gestartet. Mittlerweile haben sich bereits mehr als 150 Häuser (Stand: Januar 2017) für eine Aufgabenübertragung entschieden.

Der Bereich Bezügekasse betreut zwischenzeitlich damit bereits ca. 26.000 Bezügefälle (Besoldung/Entgelt) seiner Mitglieder.
Zu den Häusern, die diese Aufgaben auf die Bezügekasse übertragen haben, zählen vorwiegend

  • Städte
  • Kreise
  • Ämter
  • Gemeinden
  • Zweckverbände
  • sonstige öffentlich-rechtliche Häuser des schleswig-holsteinischen Kommunalbereiches

Kontakt

Bei Fragen zu den hier dargestellten Inhalten und Leistungen können Sie sich gerne an unseren Bereichsleiter wenden. Dieser wird Ihnen fachgerecht zu entsprechenden Fragen oder Problemen zur Seite stehen.

Friedrich Rodewald

Bereichsleiter Bezügekasse

Sprechzeiten

Mo bis Do: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Die Einstufung “Preiswerte Leistungen“ sollte wörtlich genommen werden!

Jedenfalls ist dies immer dann der Fall, wenn die erbrachten Leistungsfelder auch tatsächlich in einer umfassenden Betrachtung in eine Beziehung zur Höhe des Verwaltungskostenersatzes gebracht werden.

So hat der Landesrechnungshof in seinen durchgeführten Kosten- u. Leistungsvergleichen in den Jahren 2005/2006 dem Fachbereich Bezügekasse seine wirtschaftliche Arbeitsweise ausdrücklich attestiert und festgestellt, dass sich eine Aufgabenübertragung der Bezügedienstleistungen für die ganz überwiegende Anzahl der im Rahmen eines Quervergleichs untersuchten Kommunen rechnen würde.

Die VAK-Bezügekasse gewährt im Rahmen von Mitgliedschaftsverhältnissen die Bezügedienstleistungen (Gewährung von Tarifentgelten und Besoldungen sowie aller damit verbundenen Nebenleistungen) als gesetzliche Vertreterin ihrer öffentlich-rechtlichen Mitglieder . Der Verwaltungskostenersatz fällt dabei aufgrund des hohen Gesamtvolumens auch im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Dienstleistern aus anderen Bundesländern außerordentlich günstig aus).

Darüber hinaus konnte unser Haus bei seinen Geschäftspartnern nicht unerhebliche Sonderkonditionen durchsetzen. Die ausgehandelten Sonderkonditionen kommen allen Mitgliedern, die diese Aufgabenfelder übertragen haben, gleichermaßen zu Gute.

Die VAK-Bezügekasse ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung nicht gewinnorientiert.

Sie ist lediglich gehalten, ihre Leistungen kostendeckend zu erwirtschaften! Etwaige Überschüsse kommen daher in voller Höhe wieder der Mitgliedergemeinschaft der Bezügekasse zu Gute.

Die Versorgungsausgleichskasse ist eine öffentlich-rechtliche Personaldienstleisterin.

Die Organisationsstrukturen des Hauses und aller Fachbereiche im Dienstleistungsbereich sind demzufolge umfassend auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten zahlreicher rechtlich voneinander unabhängiger Häuser ausgerichtet. Dies gilt gleichermaßen für den Fachbereich „Bezügekasse“. Die Beschäftigten des Fachbereichs Bezügekasse stehen im ständigen Dialog sowohl mit den betreuten Beschäftigten selbst, als auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilungen ihrer Mitglieder. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, den Anforderungen und Bedürfnissen der Mitglieder und der betreuten Beschäftigten, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber zugeordneten Aufgabenfelder, gleichermaßen bestmöglich und dauerhaft gerecht werden zu können.

Es gibt wohl nur wenig vergleichbar sensible Bereiche der Personalverwaltung als die damit verbundenen Zahlfelder.

Je kleiner dabei der Personalkörper eines Hauses ausfällt, desto empfindlicher trifft ein Personalausfall im Bezügebereich die Beschäftigten! Größeren Einrichtungen wie der Bezügekasse fällt es naturgemäß tendenziell leichter, derartige Störungsfelder organisatorisch auszugleichen!

Die Anforderungen an eine rechtskonforme Gewährung der Bezüge binden erhebliche Zeitanteile und bedingen langjährige einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personal- und Bezügestellen.

Die Konzentration auf Kernkompetenzen verhilft den jeweiligen Mitgliedern zu den erforderlichen Freiräumen für ggf. angestrebte organisatorische Neuausrichtungen und Schwerpunktebildungen im eigenen Haus.

Das Personal in der Bezügekasse besteht zum ganz überwiegenden Teil aus langjährig und einschlägig erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personal- und/oder Bezügestellen des öffentlichen Dienstes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilungen der Mitglieder der Bezügekasse sowie die betreuten Beschäftigten können also regelmäßig darauf vertrauen, in der Bezügekasse einschlägig erfahrenes, qualifiziertes Personal vorzufinden, welches auch mit schwierigeren Einzel- u. Sachfeldern aus dem Bezügerecht incl. der damit einhergehenden Nebenfelder gut vertraut ist.

Die kommunale Wirklichkeit setzt sich aus einer Vielzahl selbständiger kleinerer, mittlerer und einiger weniger, größerer Häuser zusammen.

Selbst für größere Häuser ist es aus den unterschiedlichsten Gründen heraus vielfach ausgesprochen aufwändig und schwierig oder einfach nicht durchsetzbar (nicht ausreichendes Geschäftsvolumen, mangelnde Spezifizierung) bei Geschäftspartnern und sonstigen Stellen hinreichend „Gehör zu finden“.

Die Bündelung und Übertragung zahlreicher Bezügefälle bei einem zentralen Dienstleister wirkt dem entgegen und kann, wie die Praxis in verschiedensten Fällen bereits erwiesen hat, im Ergebnis zu einer wirksamen Durchsetzung gemeinsamer kommunaler Interessen führen.

Moderne zukunftsorientierte Personalarbeit ist ohne eine leistungsfähige IT-Landschaft (Serviceorientierte IT-Architekturen) nicht mehr vorstellbar.
Zukunftssicherheit, verbunden mit der Gewährleistung eines möglichst langfristigen Investitionsschutzes, lassen einen regelmäßigen informellen Austausch und soweit möglich, auch die Eingehung von Kooperationen unverzichtbar erscheinen.

Die VAK-Bezügekasse ist von Beginn ihrer Geschäftsaufnahme an stets um eine weitestgehend enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Kommunale Landesverbände, Arbeitgeberverband, Ministerien, Mitgliedern und sonstigen Partnern) bemüht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügekasse sind demzufolge an verschiedensten kommunalen, länderübergreifenden oder auch mitgliedsinternen Arbeitsgruppen und Projekten beteiligt.

Beispielhaft sollen an dieser Stelle das länderübergreifende IT- u. Organisationsprojekt „Kooperation Personaldienste der Freien- und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein“ sowie das Projekt „Strategierunde Permis“ der Kommunalen Landesverbände angeführt werden.

Die Übertragung der Bezügedienstleistungen auf die VAK-Bezügekasse stellt eine rechtlich abgesicherte Alternative zur Eigenverwaltung des Bezügebereichs in den jeweiligen Einzelhäusern dar. Ein vergleichsweise hoher Grad an Arbeitsteiligkeit gewährleistet ein hohes Maß an Fachkompetenz und Aufgabensicherheit zu vertretbaren Kostenfolgen.

Die Versorgungsausgleichskasse verfügt über alle erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der Bezügedienstleistungen (vgl. „Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 25. Nov. 2003, GVOBl. S-H S. 614“ sowie der „11. Nachtragssatzung, Amtsblatt v. 01.03.2004 S. 194“).

Für Prüfungen der Versorgungsausgleichskasse ist der Landesrechnungshof zuständig. Eine Vorprüfung erfolgt jährlich durch wechselnde Mitglieder der Rechnungsprüfungsämter der Kreise und kreisfreien Städte, soweit diese der Solidargemeinschaft der Versorgungsausgleichskasse angehören.

Das Geschäftsvolumen der Versorgungsausgleichskasse im Bezügebereich hat von Jahr zu Jahr ein erhebliches Wachstum erfahren.
Dieser Erfolg ist insbesondere auch den Empfehlungen und der Stützung unserer Mitglieder, aber nicht zuletzt auch der Unterstützung und der Empfehlungen des Innen- und des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein, dem Landesrechnungshof sowie den Kommunalen Landesverbänden zu verdanken.

Unsere Regionalzentren

Regionalzentrum West
Hinter dem Klosterhof 5
25524 Itzehoe
Tel: +49 (0) 48 21 / 40 399-11
Fax: +49 (0) 48 21 / 40 399-29

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Am Kreishafen 23-25
24768 Rendsburg
Tel: +49 (0) 43 31 / 77 065-60
Fax: +49 (0) 43 31 / 77 065-11

VAKdirekt

Hier  gelangen Sie in unser Mitgliederportal VAKdirekt.

Schauen Sie nun unser Informationsvideo über unseren Bereich der Bezügekasse

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert haben, beschlossen.

Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an Ihren jeweiligen Dienstherrn.

Foto: Shutterstock.com/Eugenio Marongiu

Information für Beschäftigte zur

Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023

Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, sodass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus. Berücksichtigt werden dabei leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Persönliche Situation Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Beschäftigte ohne Kinder 4,00% 2,30% 1,70%
Beschäftigte mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) 3,40% 1,70% 1,70%
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15% 1,45% 1,70%
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90% 1,20% 1,70%
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65% 0,95% 1,70%
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40% 0,70% 1,70%
Beschäftigte, deren Kinder alle mind. 25 Jahre alt sind 3,40 % 1,70 % 1,70 %

Was bedeutet das nun im Einzelfall?

Für Beschäftigte, die nach Ablauf des Monats in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, kinderlos sind, steigt der Beitragszuschlag um 0,6%.

Bei Beschäftigten mit Kindern wird der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder gestaffelt (siehe obige Tabelle). Kinder werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase spürbar entlastet werden.

Eltern mit Kindern über 25 Jahre zahlen den Beitrag wie Eltern mit einem Kind.

Was müssen Sie nun tun?

Um den verringerten Beitragssatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Elterneigenschaft für jedes Ihrer Kinder nachweisen.

Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“ (> zu finden im Downloadbereich der VAK-Bezügekasse unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich) und schicken dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die VAK-Bezügekasse.

Ohne die notwendigen Angaben und Nachweise ist uns die Ermittlung eines verringerten Beitragssatzes leider nicht möglich.

Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen ganz herzlich!

Sollten Sie noch Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre VAK-Bezügekasse

Foto: Shutterstock.com / SFIO CRACHO

Stellenbörse PC

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgendem PDF möchten wir Sie über das Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) informieren.

Information zur Besoldungsänderung ab Mai 2022

Foto: TippaPatt / Shutterstock.com